Skip links

Einwendungen zu dem geplanten  Bau von Windkraftanlagen im Bachgauer Gemeindewald

Regionalplan Bayerischer Untermain 1
Schnellerhebung mehr Infos!

Einwendungen zu dem geplanten Bau von Windkraftanlagen im Bachgauer Gemeindewald

Betreffend die Gemeinden Großostheim, Schaafheim, Mömlingen mit Ortsteilen und deren Forst

Planungsverbände und Kommunen kommen ihrer gesetzlichen Informationspflicht nach. Nur in welcher Form und in welchem Umfang ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Generell gilt für uns Bürger, Information ist eine Holschuld. Wir versuchen hier, die Informationsanliegen der zuständigen Stellen mit einfachen Mitteln zu unterstützen.

Es gibt verschieden Formen von Einwendungen: Rechtshindernde Einwendung, Rechtsvernichtende Einwendung, Rechtshemmende Einwendung.

Der Rechtsbegriff der Einwendung ist jedoch auch anders anwendbar. Er wird verwendet um gegen behördliche Beschlüsse vorzugehen. Beispielsweise, wenn ein Planfeststellungsverfahren ausgelegt wird und die Bürger aufgefordert sind, ihre Einwände dagegen zu erheben. Diese müssen immer fristgerecht erfolgen und sind meist Voraussetzung für eine eventuell anschließende Klage. Im Rahmen einer solchen Einwendung ist es erforderlich, dass der Einwendende alle Fakten und Argumente gegen das entsprechende Vorhaben vorbringt. Denn nur die Argumente, gegen die er Einwände vorgebracht hat, sind nötigenfalls vor Gericht klagerelevant. Wurde nicht gegen alle Fakten eingewendet, können diese vor Gericht nicht berücksichtigt werden.

Eine Einwendung dient in jedem Fall dazu, den Bürgerwillen zu bekunden und direkte Demokratie zu fördern. Kein Bürgermeister oder Landrat kann mit Gewissheit wissen was die Bevölkerung möchte. Es sei denn, man teilt es ihnen mit. Dazu können Einwendungen beitragen.

Wie bereits oben erwähnt, sind Einwendungen auch für eventuelle Klagen wichtig (beispielsweise gegen durch die Windkraftanlage möglicherweise hervorgerufene Umweltverschmutzungen, oder gegen die Gefährdung von seltenen Tierarten, gegen die Beeinträchtigung der Gesundheit oder gegen die Wertminderung des Eigentums).

Es gibt die einfache Einwendung, die den Bürgerwillen bekundet, sowie eine rechtssichere Einwendung, welche für eventuelle Klagen wichtig ist. Es ist zu empfehlen sich über die Form einer rechtssicheren Einwendung bei einem sachkundigen Rechtsbeistand zu informieren. Wir sind keine Juristen.

Die *eigene Betroffenheit steht immer im Mittelpunkt. Sie muss so beschrieben werden, dass die Anhörungsbehörde aus der Einwendung erkennen kann, in welchen eigenen Rechten und Interessen der Einwender betroffen ist und welche Beeinträchtigungen er befürchtet. Es empfiehlt sich, die Einwendungen nicht zu knapp zu formulieren, sondern die Befürchtungen und Gründe genau und ausführlich darzulegen.

Wichtig ist die Argumentation. Warum befürchten Sie diese Nachteile. Begründen Sie ihre Befürchtungen mit seriösen Artikeln, Paragraphen , vorausgegangenen Urteilen, Studien u.s.w.

Mustereinwendungen, die von den Einwendern nur unterschrieben werden und dann gleichlautend an die Genehmigungsbehörde weitergegeben werden, sind erfahrungsgemäß nicht zweckdienlich. Solche Einwendungen werden manchmal von Behörden und/oder Gerichten nicht als vollwertig anerkannt. Unterschriftenlisten und Mustereinwendungen können politisch genutzt werden um der Genehmigungsbehörde zu zeigen, wie groß die Ablehnung des Vorhabens ist. Als rechtssichere Einwendung taugen sie nicht. Hierfür ist  eine individuelle Rechtsbetroffenheit darzulegen.

*eigene Betroffenheit könnte zum Beispiel sein. Dass sie befürchten durch Schattenschlag der WKA-Rotoren auf ihrem Grundstück gesundheitliche Nachteile zu haben. Aber auch, dass sie befürchten eine Wildtierart könnte dezimiert werden.

Jeder ist berechtigt eine Einwendung zu erheben, der von der Planung betroffen ist (eigene Betroffenheit).

Beispielsweise muss ein besorgter Tierschützer nicht im Bachgau leben, um eine Einwendung gegen den Windpark Bachgau erheben zu können. Auch Schaafheimer (mit Ortsteilen), die betroffen sind, sollten einwenden. Da es sich in diesem Fall um den bayerischen Teil des Windparks Bachgau handelt, müssen die Einwendungen an die unten genannten Adressen gehen.

!!!Auch hessische Bürger dürfen an den genannten Stellen Einwendungen erheben. !!!!

In schriftlicher Form, per Brief oder Einschreiben können Sie ihre Einwendung direkt beim Planungsausschuss erheben.

Anschrift:

Regionaler Planungsverband Bayerischer Untermain

( Landratsamt Aschaffenburg)

Bayernstraße 18, 63739 Aschaffenburg

E-Mail Adresse: region1@reg-ufr.bayern.de

Zudem gibt es auf der Internetseite des Landkreises Aschaffenburg (wo auch die Planunterlagen einzusehen sind) ein online Formular:

Zur Homepage „Landkreis Aschaffenburg“

oder bei den betroffenen Gemeinden in Bayern (Großostheim, Mömlingen). Bei den Gemeinden besteht keine Quittierungspflicht. Diese kann dennoch erbeten werden.

Gemeinde Großostheim

Schaafheimer Straße 33

63762 Großostheim

eMail: poststelle@grossostheim.de

Gemeinde Mömlingen

Hauptstraße 70

63853 Mömlingen

eMail: poststelle@moemlingen.de

Einwendungen müssen fristgerecht bis 15. Januar 2025 eingehen.

Bei einer rechtssicheren Einwendung ist es empfehlenswert sich die Abgabe der Einwendung bestätigen zu lassen.

Tipp

Unterlagen stehen nur bis Ende der Frist zur Verfügung und können im Rahmen der Nutzungsbedingungen gesichert werden.

Datenschutzhinweis